Aktuell
 

Eine Warteliste für gesetzl. Vers. ist nicht vorhanden. Erstgespräche für gesetzlich Versicherte bieten wir nur über die Terminservicestelle der KV-Hessen an, Privat Versicherte können sich direkt an die Praxis wenden.

Anamnesebögen werden nur von TSS-Patienten entgegengenommen. Bitte achten sie auf die Ausfallregelung.

WICHTIG: Der Bogen muss spätestens eine Woche vor dem Termin vorliegen!

Anmeldung
 

Gesetzlich Krankenversicherte
Aufgrund der Kapazitätsgrenze ist es uns leider nicht möglich jederzeit neue Patienten aufzunehmen.

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Privat Krankenversicherte
Privat Krankenversicherte können oftmals noch auf die Warteliste aufgenommen werden, obwohl das Kontingent für die gesetzliche Krankenversicherung bereits erschöpft ist.

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(Paar-) Coaching und Supervision
Coaching und Supervision sind aufgrund des meist kürzeren Zeithorizontes und/oder der niedrigeren Frequenz im Vergleich zur Psychotherapie meistens möglich. Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot!

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Stellenangebote
 

Unser Team ist zurzeit komplett.

Gesetzlich Krankenversicherte

Nach dem Sozialgesetzbuch ist Psychotherapie in den sogenannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, sofern sie dazu dient, eine seelische Erkrankung zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich ein Erstzugangsrecht. Zum Erstgespräch ist somit lediglich die Versichertenkarte mitzubringen, damit die Behandlung abgerechnet werden kann.

Je nach Behandlungsindikation, welche im Rahmen von bis zu 6 Sprechstunden (a 25 min) gestellt wird, wird die notwendige Weiterbehandlung besprochen und nach Möglichkeit eigeleitet.

 

Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, wird Ihre Krankenversicherung in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Seit dem 01.07.2024 richten wir uns nach der neuen Abrechungnsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer und Beihilfeträger von Bund und Länder. Für die Sprechstunde, Akutbehandlung sowie Kurzzeittherapie wird von uns die neue GOP Ziffer 812a berechnet. Diese werden in der Regel auch von den Beihilfen voll übernommen. Weitere Infos bzgl. der neuen Abrechnungsempfehlung sowie der neuen Ziffern entnehmen sie der unten genannten Links.

Bitte informieren Sie sich am besten schon vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung bezüglich der Kostenübernahme! Bei Therapien die vor dem 01.07.2024 begonnen haben, berechnen wir den 3,0-fachen Hebesatz der Gebührenordnung Ärzte (GoÄ/GoP). Dieser Satz wird üblicherweise (von den Beihilfen) nicht voll erstattet.

 

Quellangaben neue Abrechnungsempfehlung:

Patienteninformation

Verbandes der Privaten Krankenversicherungen https://t1p.de/vnejj 
Bundespsychotherapeutenkammer https://t1p.de/y7y96 
Bundesverwaltungsamt (Beihilfe) https://t1p.de/b6pan


Selbstzahler

Wenn Sie sich für unsere Angebote interessieren, diese aber nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen fallen, besteht die Möglichkeit, die Kosten hierfür selbst zu tragen. Je nach Problemstellung und Auftrag an uns können hier unterschiedliche Kosten anfallen.

 

Ausfallhonorar-Regelung

Da unsere Praxis als Bestellpraxis organisiert ist, können wir Terminausfälle oder kurzfristige Absagen leider nicht nachbesetzen. Daher können wir, wenn Termine nicht wahrgenommen und nicht mindestens drei Werktage zuvor abgesagt werden, pro 50 entfallene Minuten ein

Ausfallhonorar von 50,- €

berechnen. Diese Regelung gilt grundsätzlich unabhängig vom Grund des kurzfristigen Ausfalles (§ 615 BGB).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!